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Foto: Matthias Friel
Kirchliche Rechtsgeschichte ist nicht nur eine Schnittmenge zwischen der allgemeinen Verfassungs- und der Kirchengeschichte - kirchliche Rechtsgeschichte bildet vor allem die Geschichte der Religionsfreiheit ab. Sie führt damit auch ein in zentrale Problemstellungen des Verhältnisses von Staat, Gesellschaft und Religionsgemeinschaften. Die Vorlesung hat die Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Kirche sowie des evangelischen Kirchenrechts seit der Reformation zum Gegenstand. Dabei gehen wir von ausgewählten Rechtsquellen und anderen Quellentexten aus.
Auskunft, Kontakt und Anmeldung: Dr. Christian Nottmeier
Literatur:
Christoph Link, Kirchliche Rechtsgeschichte, 3. Aufl. 2017; Huber, Ernst-Rudolf, / Huber, Wolfgang (Hrsg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert, Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, 4 Bände, 1990; Heinrich de Wall, Geschichte des Kirchenrechts, in: Heinrich des Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 5. Auflage 2017.
ab 3. FS
offen für Hörer aller Fachbereiche
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