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Foto: Matthias Friel
Das Grundgesetz sichert den Religionsgemeinschaften zu, ihre eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt zu verwalten. Dazu gehört auch das kirchliche Verfassungsrecht. Kirchliches Verfassungsrecht ist der Oberbegriff für Gesetze, die grundlegendes Recht in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Gliedkirchen enthalten, zum Beispiel Zusammensetzung der Leitungsorgane, Kirchenmitgliedschaft. Die Regelungen werden vorgestellt und dazu wird vergleichend – sofern es inhaltlich möglich ist – die Situation des staatlichen Verfassungsrechts (Grundgesetz und Verfassung der Länder) herangezogen.
Beginn des Seminars: Wöchentlich ab Mittwoch, 14. April 2021, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ort des Seminars: Raum 2.32 im Haus 1
Sollte keine Präsenzveranstaltung möglich sein, findet das Seminar per Zoom statt.
Kontakt und Anmeldung: Dr. Rainer Rausch
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.uni-potsdam.de/de/eikr/forschung-und-lehre/lehrveranstaltungen/sommersemester-2021/kirchliches-und-staatliches-verfassungsrecht-im-vergleich
Erster Abschnitt: Grundsätzliche Bestimmungen1. Theologische Grundlagen2. Ökumenische Beziehungen3. Aufbau und Leitung der Evangelischen Landeskirche
Zweiter Abschnitt: Die Kirchenmitgliedschaft1. Taufe2. Bekenntniszugehörigkeit3. Wohnsitz
Dritter Abschnitt: Die Kirch(en)Gemeinde1. Auftrag und Rechtsstellung2. Die Leitung der Gemeinde3. Die Gemeindeversammlung4. Besondere Gemeindeformen und anerkannte Gemeinschaften
Vierter Abschnitt: Der Kirchenkreis1. Auftrag und Rechtsstellung2. Die Kreissynode3. Die personelle Leitung des Kirchenkreises
Fünfter Abschnitt: Die Landeskirche1. Auftrag und Rechtsstellung2. Die Leitungsorgane der Landeskirche3. Die Gesetzgebung der Landeskirche4. Aufgaben des Landesbischofs / des Kirchenpräsidenten5. Verwaltungsbehörde und deren Befugnisse
Sechster Abschnitt: Die kirchliche Gerichtsbarkeit
Siebter Abschnitt: Die Ämter und Dienste der Kirche1. Das ordinationsgebundene Amt – Grundlagen2. Der Dienst in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis (Beamte)3. Der pfarramtliche Dienst4. Der Dienst der Verkündigung aufgrund einer Beauftragung5. Weitere Dienste der Verkündigung-------------------------------------------------------------------
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