PULS
Foto: Matthias Friel
Gegenstand der Vorlesung ist der Pflichtfachstoff für die Erste Juristische Prüfung (gesetzliches Erbrecht, letztwillige Verfügung, Vermächtnis, Ehegattenerbrecht, Pflichtteilsrecht). Daneben werden die besonderen Rechtsinstitute des Erbrechts (Erbschaftserwerb, Erbschein, Erbschaftsbesitzer, Surrogation, Schenkung von Todes wegen) sowie die für das Verständnis erforderlichen Verbindungen des Erbrechts zu den anderen vier Büchern des BGB dargestellt und anhand aktueller Fälle aus der Rechtsprechung erläutert. Berücksichtigt werden die aktuellen Entwicklungen im deutschen Erbrecht einschließlich der anhaltenden Reformdiskussion.
Literaturhinweise erfolgen in der Vorlesung.
In welchem Format die Lehrveranstaltung in Abhängigkeit von den geltenden Hygienevorschriften angeboten wird, entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der Homepage der Juristischen Fakultät, insbesondere der Veranstaltungsübersicht unter https://www.uni-potsdam.de/de/jura/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2.
ab dem 5. FS
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