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Foto: Matthias Friel
Im Jahre 14 n.Chr. wurde kurz nach dem Tod des Augustus, des Begründers des Prinzipats, dessen Testament im Senat verlesen. Dieses enthielt auch einen index rerum a se gestarum, ein „Verzeichnis seiner Leistungen“, welches, so die Verfügung des Verstorbenen, „auf Bronzetafeln aufgezeichnet und vor seinem Mausoleum angebracht werden sollte“ (Suet. Aug. 101,4). Der Text dieses einmaligen zeithistorischen Dokuments hat sich erhalten, weil Kopien der Inschrift reichsweit Aufstellung fanden und wir anhand unterschiedlicher Fragmente eine vollständige Fassung rekonstruieren können. Theodor Mommsen bezeichnete das Selbstzeugnis des Augustus als „Königin der Inschriften“, was dessen große Bedeutung für die Interpretation der augusteischen Ära deutlich macht.
Wir wollen uns in der Quellenübung in konzentrierter Lektüre und intensiver Auseinandersetzung den Text der Res Gestae divi Augusti in der Übersetzung systematisch erschließen und in seinen historischen Kontext einordnen. Dabei sollen uns neben der epigraphischen Dimension unserer Quelle im Besonderen die Herrschaftsideologie und Selbstdarstellung des Augustus und dessen Bemühungen, den noch jungen Prinzipat über den eigenen Tod hinaus zu stabilisieren, interessieren.
Chr. Meier, Augustus. Die Begründung der Monarchie als Wiederherstellung der Republik, in: ders., Die Ohnmacht des allmächtigen Dictators Caesar. Drei biographische Skizzen, 2. Aufl., Stuttgart 2015, 211-274; A. Winterling, Monarchie oder Republik? Der römische Prinzipat, in: Würzburger Jahrbücher für die Altertumswissenschaft N.F. 40 (2016), 35-62
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