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Foto: Matthias Friel
Mit der Brandenburgischen Kirchenordnung leitete Kurfürst Joachim II. 1540 in seinem Land die Reformation ein und führte mit diplomatischer Vorsicht unter den Wechselfällen der Reichs(kirchen)politik den Aufbau einer evangelischen Landeskirche durch, bis der Augsburger Religionsfrieden von 1555 schließlich den Reichsfürsten das Reformationsrecht gewährte. In der Folgezeit, besonders unter seinen beiden Nachfolgern, entfaltete sich unter enger Anlehnung an die Lehren Martin Luthers und in Übereinstimmung mit den märkischen Landständen eine evangelische Kirchenorganisation und ein Kirchenleben, die die Konfessionskultur des Landes prägten und die keine andere Konfession, gerade nicht die evangelisch-reformierte, neben sich duldete. Als Kurfürst Johann Sigismund überraschenderweise 1613 zum reformierten Bekenntnis übergetreten war und seine Untertanen zur Nachfolge aufgefordert hatte, verweigerten sich ihm Geistlichkeit, Stände und Bevölkerung so heftig, dass er ihnen wider Willen Religions- und Gewissensfreiheit einräumen musste. Im Seminar werden auf der Grundlage ausgewählter Quellenlektüre sowohl die normativen Vorgaben des landesherrlichen Kirchenregimentes, als auch die Durchdringung und Ausrichtung des Alltagslebens der Bevölkerung nach lutherischer Lehre und die daraus gespeisten Glaubenszeugnisse behandelt. Vor diesem Hintergrund wird der Übergang von einem monokonfessionellen, homogenen lutherischen zu einem zweikonfessionellen, lutherisch-reformierten Landesfürstentum und dessen Bedeutung zu klären sein.
Einführend z.B. Manfred Rudersdorf/Anton Schindling, Kurbrandenburg, in: Anton Schindling/Walter Ziegler (Hgg.), Die Territorien des Reiches im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, Bd. 2, 3. Aufl., Münster 1993, S. 36–66; dazu Frank Göse (Hg.). Reformation in Brandenburg, Berlin 2017; Andreas Stegmann (Bearb.), Quellen zur brandenburgischen Reformationsgeschichte (1517–1615), Tübingen 2020.
Sprechstunde: Dienstag 14.30–15.30 Uhr (Raum 1.11.1.12)
regelmäßige, aktive Teilnahme; ggf. Seminarleitung; Hausarbeit
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