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Foto: Matthias Friel
Das Hauptseminar untersucht den Aufbau und die Entwicklung der Justiz in der DDR von ihrer Gründung 1949 bis zur deutschen Wiedervereinigung 1990. Dabei geht es zunächst um den Übergang vom nationalsozialistischen Unrechtsstaat zur Nachkriegsjustiz in der SBZ unter dem Einfluss der sowjetischen Besatzungsmacht von 1945 bis 1949. Danach werden das Rechtsverständnis und die Rechtsentwicklung in der DDR betrachtet, wobei die politische Justiz und die Steuerung der Justiz durch das Zusammenwirken von Politbürokratie und Staatssicherheit einschließlich der Gerichtspraxis in der Ära Ulbricht und der Ära Honecker im Mittelpunkt stehen. Behandelt wird aber auch die politische Entwicklung der DDR während des Kalten Krieges und der Entspannungspolitik bis zum Zusammenbruch des SED-Regimes 1989/90.
Engelmann, Roger u. Clemens Vollnhals (Hrsg.): Justiz im Dienste der Parteiherrschaft. Rechtspraxis und Staatssicherheit in der DDR, Berlin 1999. ‒ Heuer, Uwe-Jens (Hrsg.): Die Rechtsordnung der DDR. Anspruch und Wirklichkeit, Baden-Baden 1995. ‒ Raschka, Johannes: Justizpolitik im SED-Staat. Anpassung und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers, Köln u. a. 2000. ‒ Werkentin, Falco: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht, Berlin 1995. ‒ Wentker, Hermann: Justiz in der SBZ/DDR 1945-1953, München 2001.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme sind ein mündliches Referat, aktive Beteiligung im Seminar und eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten (benotet). Letzter Abgabetermin für die Hausarbeit ist der 31. März 2023.
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