PULS
Foto: Matthias Friel
Die Übungen dienen zum einen dem Erwerb des strafrechtlichen Schwerpunktbereichsscheines (Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktbereichsprüfung) und zum anderen der Vorbereitung auf die Prüfungsklausuren im SPB 5 "Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht". Es werden vier Klausuren angeboten. Zur Erlangung des Übungsscheins müssen zwei mit mindestens „ausreichend" bewertete Klausuren angefertigt werden. Zwei Aufgaben betreffen wirtschaftsstrafrechtliche Themen, jeweils eine hat das Steuer- und das Umweltstrafrecht zum Gegenstand. Ein Zeitplan der Übungen wird durch Aushang bekannt gegeben.
ab 6. FS
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