PULS
Foto: Matthias Friel
Die praktisch bedeutsamen Rechtsfolgen der Straftat werden in Lehrbüchern und Vorlesungen meist nur spärlich behandelt, obwohl sie nach der JAO - zumindest in Grundzügen - zum Pflichtfachbereich gehören. Außerdem bilden sie einen Bestandteil des strafrechtlichen Schwerpunktbereichs. Auch die Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen ordnet das StGB dem Rechtsfolgensystem zu. Diese sog. Konkurrenzen bilden regelmäßig den Abschluss einer Klausurbearbeitung. Die Veranstaltung hat den Dritten Abschnitt des Allgemeinen Teils zum Gegenstand. Es werden die Straftaten (einschließlich Strafzumessung und Strafaussetzung zur Bewährung), Maßregeln und sonstige Sanktionen erläutert. Dabei wird auch die bisherige und künftige Entwicklung des Sanktionensystems einer Betrachtung unterzogen.
ab 4. FS
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