PULS
Foto: Matthias Friel
Die erforderliche Prüfungsnebenleistung zum Bestehen des Kurses besteht grundsätzlich in einer schriftlichen Arbeit im Umfang von 10.000 (+/- 3.000) Zeichen. Die Art der schriftlichen Arbeit wird in Abhängigkeit vom Thema vorab mit der Lehrperson vereinbart.
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