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Foto: Matthias Friel

Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit: Entstehung, Bedeutung und aktuelle Herausforderungen - Einzelansicht

Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungsnummer
SWS 1 Semester WiSe 2022/23
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache deutsch
Belegungsfrist 04.10.2022 - 10.11.2022

Belegung über PULS
Gruppe 1:
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    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
Seminar -  bis  Block am   Dr. Schnabel  
  Bemerkung: Raum und Zeit nach Absprache
Kommentar

„Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit: Entstehung, Bedeutung und aktuelle Herausforderungen“

 

Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehört zum Kernbestand jedes Grundrechtekanons. Sie schützt einen besonders sensiblen Bereich der menschlichen Persönlichkeit: Die Möglichkeit, sich frei von äußerem Zwang mit den Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens zu beschäftigen, sich einer Gemeinschaft anzuschließen, die sich – mit oder ohne Transzendenzbezug – der Pflege dieser Aufgabe annimmt und Glaubenssätze, praktische Ethik und Rituale entwickelt, das eigene Leben nach den so gewonnen Überzeugungen zu gestalten. Waren religiös-weltanschauliche Systeme früher meist auch Teil weltlicher Herrschaftssicherung, mit dem Anspruch größtmöglicher Homogenität in der Gesellschaft, zielt das Menschenrecht auf die persönliche Emanzipation ebenso wie auf den Schutz von Religionsgemeinschaften vor staatlicher Instrumentalisierung. Da gerade Religionen aber auch gesellschaftlich wirkmächtige soziale Phänomene sind, ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften, Gesellschaften und Staaten nicht immer spannungsfrei: Gerade in pluralistischen Gesellschaften bedarf es einer steten Selbstvergewisserung der Grundrechtsträger und einer intensiven Auseinandersetzung mit den praktischen Folgen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit für das Zusammenleben im öffentlichen Raum.

 

Das Seminar zeichnet den historischen Beitrag des Kampfes um Religionsfreiheit zur Entwicklung eines modernen Grundrechtsverständnisses nach und beschreibt die bleibende Bedeutung des Rechts für die Einzelnen und die (von ihnen gewählten und gebildeten) Gemeinschaften. Darüber hinaus beschäftigt es sich mit der Religionsfreiheit als Kollisionsrecht und für in modernen, heterogenen Gesellschaften typischen Konfliktlagen.

Bemerkung

Blockseminar 12.-14.01.2023* (jeweils 10:00-18:00 Uhr), Raum 3.06.S14 (14.01.2023) sowie 3.06.S18

Dozent: Dr. iur. utr. Patrick Roger Schnabel

Leistungsnachweis

Es kann ein benoteter Leistungsnachweis sowie ein Leistungsnachweis gem. § 5 Abs. 1 SBPO (Zulassung zum Schwerpunktbereich) erworben werden. Die Ausstellung eines Teilnahmescheins ohne Übernahme eines Referats ist möglich.

Lerninhalte

 

Mögliche Themen für Referate und – ggf. darauf aufbauend – Seminararbeiten sind:

 

  •  Vom Herrschaftsrecht zum Menschenrecht: Die Entstehung des neuzeitlichen Verständnisses der Religionsfreiheit seit der Reformation.
  •  Schutzbereich und Schranken der Religionsfreiheit: Im Europa- und Völkerrecht und im deutschen Grundgesetz im Vergleich.
  •  Nicht das gleiche Recht: Religionsfreiheit in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich.
  •  Mehr als ein Abwehrrecht: Die Schutzverpflichtung des Staates und ihre Umsetzung im deutschen Recht (Strafrecht, Zivilrecht, insb. Arbeitsrecht).
  •  Laizismus, Kooperative Trennung, Staatskirche: Hat die religionspolitische Grundentscheidung einer Verfassung Einfluss auf das Verständnis der Religionsfreiheit?
  •  Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die „korporative“ Religionsfreiheit: Der Schutz religiöser Gemeinschaften unter der EMRK.
  •  Nationaler Kompetenzvorbehalt? Status und Freiheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Konfliktfeld von nationalen Verfassungsgerichten, EGMR und EuGH.
  •  Religionsfreiheit und Arbeitsrecht: Welche Abwägungen zwischen individueller und korporativer Religionsfreiheit gelten bei religiös-geprägten Arbeitgebern.
  •  Perspektiven auf das Kopftuch am Arbeitsplatz: Die deutsche und europäische Rechtsprechung (EGMR, EuGH) im Vergleich.
  •  Religionsfreiheit und Tierschutz: Rituelles Schlachten („Schächten“) in der deutschen und europäischen Rechtsprechung.
  •  Religionsfreiheit und Kinderrechte: Der Konflikt um die Beschneidung minderjähriger Jungen – und die medizinische und rechtliche Abgrenzung zur Verstümmelung weiblicher Genitalien in deutscher und rechtsvergleichender Perspektive.
  •  Religionsfreiheit, Pluralismus, gesellschaftlicher Zusammenhalt: Diskussionen um den verfassungsmäßigen Schutz von Sonn- und Feiertagen.

 

Weitere Themen sind in Absprache möglich.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung wird ebenfalls für Studierende der Professur Geschichte des 19./20. Jahrhunderts angeboten.


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2022/23 , Aktuelles Semester: SoSe 2024