PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung bespricht aufbauend auf den Kenntnissen zum Öffentlichen Recht I Grundzüge des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Sie behandelt: die Handlungsformen der Verwaltung, die Lehre vom Verwaltungsakt, den Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt.
Maurer, H.: Allgemeines Verwaltungsrecht; Schmidt, R.: Verwaltungsprozessrecht.
Klausur
Es handelt sich dabei um eine Modulabschlussklausur, die jeweils die Inhalte der Vorlesungen Öffentliches Recht I und Öffentliches Recht II umfasst.
Die Klausur findet am Do., 27.7., 10.00 - 12.00 Uhr (120 Min.) im S17 statt.
ab 2. FS
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