Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
PSY-MS-005: Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 12 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Inhalte: - psychotherapeutische Behandlung nach Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen) und die Besonderheiten der - psychotherapeutische Behandlung nach Störungsbildern und die Besonderheiten der Störungsbilder, - psychotherapeutische Behandlung nach Setting (Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie, Gruppentherapie, Notfall- und Krisenintervention) und die Besonderheiten des Settings, - psychotherapeutische Behandlung nach wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden sowie die Besonderheiten der wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden, - Fallkonzeption und Behandlungsplanung, - Weiterentwicklung bestehender und Entwicklung neuer psychotherapeutischer Verfahren und Methoden.
Qualifikationsziele: Die Studierenden - erfassen psychologische und neuropsychologische Störungsbilder sowie psychische Aspekte bei körperlichen Erkrankungen bei allen Alters- und Patientengruppen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher - schätzen die Chancen, Risiken und Grenzen der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden wissenschaftlich fundiert und in Abhängigkeit von - erläutern ihre Einschätzung der Chancen, Risiken und Grenzen der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden den Patientinnen und Patienten, - wählen auf der Grundlage vorangegangener Diagnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation die dem Befund sowie der Patientin oder dem Patienten angemessenen wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien - entwickeln selbständig wissenschaftlich fundierte Fallkonzeptionen und die entsprechende Behandlungsplanung und beachten die Besonderheiten der jeweiligen Altersgruppe, der jeweiligen Krankheitsbilder und des - erklären auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft psychische und psychisch mitbedingte Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des höheren Lebensalters.
In diesem Modul wird der Wissensbereich über spezielle Krankheit- und Verfahrenslehre bei Kindern und Jugendlichen und der Wissensbereich von Erwachsenen und älteren Menschen getrennt betrachtet, da es für diese Gruppen jeweils verschiedene wissenschaftlich geprüfte und anerkannte psychotherapeutische Verfahren und Methoden gibt. |
Modul(teil)prüfungen (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Eine Prüfung folgender Formen: Klausur, 90 Minuten Mündliche Prüfung, ca. 20 Minuten |
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): | 270 |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung | |||
Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre Erwachsenenalter (Vorlesung) | 2 | - | - | - |
Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre Kinder und Jugendliche (Vorlesung) | 2 | - | - | - |
Vertiefungsseminar: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre (Seminar) | 2 | Referat (30-45 Minuten) oder Hausarbeit (10-15 Seiten) |
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Häufigkeit des Angebots: | WiSe und SoSe |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | keine |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Psychologie
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Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Master of Science Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie WiSe 2023/24 |
Pflichtmodul
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Fakultätskatalog Humanwissenschaftliche Fakultät WiSe 2018/19 |
Abhängig vom Studiengang
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